Alle Jahre wieder….
Einmal jährlich muss der Jahresabschluss aufgestellt werden, der ein wichtiges Dokument zur Vorlage bei den Banken dient sowie Grundlage für die jährlich zu ermittelnde Steuerlast bildet.
- Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Handels- und Steuerbilanz) einschl. Ergänzungs- und Sonderbilanzen
- Elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
- Erstellung Ihrer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Ausführliche Besprechung Ihrer Daten des Jahresabschlusses / Gewinnermittlung
- Veröffentlichung der (Pflicht-) Daten im elektronischen Bundesanzeiger
- Beratung hinsichtlich der Wahl der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Plausibilitätsprüfungen und Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank
- Durchführung von Vergleichsberechnungen in Vorbereitung auf Steuerplanrechnungen